Concrete Design Competition 2024/25: UMBRUCH
Teilnahmebedingungen
1. TEILNAHME
Zugelassen sind Studierende der Fachbereiche Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen, Stadtplanung, Gestaltung und verwandter Disziplinen an deutschen Hochschulen; außerdem Absolvierende, deren Abschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Es können studentische Arbeiten eingereicht werden, die im Rahmen des Studiums in eigener Initiative von Einzelpersonen oder Teams erarbeitet wurden. Teams dürfen interdisziplinär mit bis zu drei Personen gebildet werden. Alle teilnehmenden Personen müssen den Teilnahmebedingungen entsprechen. Arbeiten größerer Teams können in Ausnahmefällen zugelassen werden, allerdings ist im Fall der Auszeichnung mit einem Preis die Teilnahme an der ausgeschriebenen Architekturreise (s. 10.) auf drei Personen beschränkt. Im Rahmen von Auslandssemestern bzw. -aufenthalten an ausländischen Hochschulen entstandene Arbeiten können eingereicht werden, wenn der/die Studierende/n an der deutschen Heimathochschule beurlaubt war bzw. ist (ggf. bitte vermerken).
2. INFORMATIONEN / SPRACHE
Alle Informationen sind unter www.concretedesigncompetition.de verfügbar. Die Wettbewerbsbeiträge können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
3. GEFORDERTE LEISTUNGEN
Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich der Inhalte der einzureichenden Präsentation. Es können Texte, Skizzen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Isometrien, Renderings oder eigens erstellte Fotografien der Teilnehmenden eingereicht werden.
Achtung: Die Erstellung von Fotos von Fremdfotografen ist nicht gestattet.
Entscheidend ist die überzeugende Darstellung der Überlegungen und deren gestalterische Umsetzung.
Es sind folgende Unterlagen per Cloud-Datenübermittlung via `We Transfer´ (kostenfreies Datenübermittlungstool siehe www.wetransfer.com ) einzureichen:
- zwei Präsentationsposter im Format DIN A1 (594 mm x 840 mm) als PDF mit einer Auflösung von 300 dpi. Die Poster müssen vertikal layoutet und mit den Ziffern „1“ und „2“ nummeriert sein. Unnötig große Dateien (größer als 70 MB) werden nicht akzeptiert.
Zudem alle in den Präsentationsposter enthaltenen Abbildungen als Einzeldateien im Format TIF, JPG oder PDF mit einer Auflösung von 300 dpi - Die ausgefüllte Teilnahmeerklärung
- Die ausgefüllte und unterschriebene Urheber- und Datenschutzerklärung / Übertragung der Bild- und Nutzungsrechte
- Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung; Absolventen und Absolventinnen senden eine Immatrikulationsbescheinigung für das Semester, in dem der Entwurf erarbeitet wurde (ggf. bitte Zeitpunkt des Abschlusses angeben).
Die Dokumente müssen vollständig und mit einer Kennziffer eingereicht werden.
Alternativ zur digitalen Datenübermittlung kann ein USB-Stick mit den o.a. Inhalten über den Postweg versandt werden. Der USB-Stick ist in einem verschlossenen A4 Umschlag einzureichen, auf dem die Kennziffer (s. 4.) vermerkt ist.
Nur bei Beilage eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlags, kann der Datenträger nach Abschluss des Verfahrens zurückgesendet werden.
4. ANONYMITÄT / KENNZIFFER
Die Arbeiten werden anonym bewertet. Daher dürfen die Präsentationsposter, die vom InformationsZentrum Beton für die Jurysitzung einheitlich gedruckt werden, keine Hinweise auf den/die Verfasser/Verfasserin enthalten. Jeder/Jede Wettbewerbsteilnehmende bzw. jedes teilnehmende Team muss eine Kennziffer wählen, die sich wie folgt zusammensetzt:
- zwei Buchstaben des lateinischen Alphabetes (z.B. AA)
- gefolgt von drei Ziffern (z.B. 123).
Die Kennziffer (z.B. AA123) muss auf den Präsentationsposter in der oberen linken Ecke in horizontaler Schrift erscheinen. Die Schrifthöhe ist einheitlich 25 mm hoch zu wählen.
5. EINREICHUNG DER UNTERLAGEN
Die Wettbewerbsbeiträge müssen mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 11. April 2025 eingereicht sein.
Die Unterlagen sind per Cloud-Datenübermittlung via `We Transfer´ (kostenfreies Datenübermittlungstool siehe www.wetransfer.com ) einzureichen.
Bei evt. Postversand eines USB-Sticks gilt das Datum des Poststempels bzw. die persönliche Abgabe bis 14.00 Uhr. Seitens des Auslobers werden keine Portokosten erstattet. Als Adressat ist anzugeben:
InformationsZentrum Beton GmbH
Concrete Design Competition
Kochstraße 6-7
10969 Berlin
6. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT / BILD- UND NUTZUNGSRECHTE (FOTO)
Das Urheberrecht verbleibt bei dem/der Entwurfsverfasser/Entwurfsverfasserin. Mit Zusendung der Unterlagen räumt der/die Teilnehmende/n dem Auslober für alle eingereichten Inhalte das unentgeltliche sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Bild- und Nutzungsrecht zur Speicherung und Veröffentlichung in Druckwerken, Internet- und Social Media-Auftritten, in Ausstellungen und Präsentationen, auf Datenträgern sowie im Rahmen der auf den Wettbewerb bezogenen Kommunikation und Pressearbeit ein.
Es werden nur eigens für die Darstellung der Entwürfe selbst erstellte Fotografien der Wettbewerbsteilnehmenden akzeptiert. Fotografien Dritter sind nicht gestattet.
Die eingesandten Unterlagen werden Eigentum des Auslobers und werden nicht zurückgesandt.
7. DATENSCHUTZ
Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Davon abweichend werden die personenbezogenen Daten der im Wettbewerb mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Teilnehmer durch die InformationsZentrum Beton GmbH ( vertreten durch ihren Geschäftsführer, Dipl.-Wirt.-Ing. Ulrich Nolting, Toulouser Allee 71, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211 28048-1, E-Mail: datenschutz@beton.org ) über das Ende des Wettbewerbsverfahrens hinaus für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen gespeichert.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter www.beton.org/datenschutz einsehbar.
8. EINSENDESCHLUSS UND JURYSITZUNG
Der Concrete Design Competition UMBRUCH ist für das Studienjahr 2024/2025 ausgeschrieben.
- Einsendeschluss: 11. April 2025
- Jurysitzung: Mai 2025
9. JURY
Die Jury wird unter www.concretedesigncompetition.de bekannt gegeben. Sie vergibt die ausgelobten Preise. Ihre Entscheidungen sind endgültig. Das Auswahlverfahren findet anonym statt. Die Teilnehmenden sind daher gehalten, ihre Projekte nicht öffentlich zu kommunizieren, bevor die Juryergebnisse veröffentlicht wurden.
10. PREISE UND ANERKENNUNGEN
Der von der Jury bestimmte 1. Platz des Wettbewerbs wird durch die InformationsZentrum Beton GmbH zu einer Architekturreise eingeladen. Der Auslober übernimmt sämtliche Kosten für diese Reise; dies umfasst den Transfer vom und zum Wohnort, das Reiseprogramm sowie die Übernachtungen und die Verpflegung. Sollte das prämierte Projekt durch ein Projektteam eingereicht worden sein, erstreckt sich die beschriebene Einladung auf alle Mitglieder des Teams, also bis zu drei Personen (s. 1.). Die Reise findet zu einem durch den Auslober festgelegten Zeitpunkt statt. Sollte dem oder den eingeladenen Personen eine Teilnahme nicht möglich sein, verfällt der Anspruch.
Des Weiteren gewinnt der 1. Platz des Wettbewerbs die Teilnahme in der Jury des internationalen Wettbewerbs 2026. Bei Einreichung des prämierten Projektes durch ein Projektteam, gilt die einheitliche Stimmbewertung des Teams.
Außerdem vergibt die Jury nach eigenem Ermessen Preisgelder von insgesamt 3.000 Euro und kann zusätzlich Anerkennungen aussprechen und. Die Geldpreise werden innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse ausgezahlt bzw. versendet.
11. PUBLIKATION
Alle ausgezeichneten Projekte werden unter www.concretedesigncompetition.de und den Social-Media-Kanälen sowie im Rahmen der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der InformationsZentrum Beton GmbH veröffentlicht.
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